Organisatorischer Ablauf
Terminvergabe und ärztliche Verordnung
Bitte kontaktieren Sie mich per SMS oder E-Mail, um Ihren Ersttermin zu vereinbaren. Leider müssen Sie aktuell mit einer Wartezeit von mind. 6 Monaten rechnen, da alle meine Therapieplätze bis Frühjahr 2025 bereits belegt sind.
Für die Ergotherapie benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Kinderarzt. Üblicherweise wird die Ergotherapie in Zehnerblöcken verordnet (10 x 60 min.). Bei einigen Krankenkassen muss die Verordnung vor Therapiebeginn auch chefärztlich bewilligt werden.
Anamnesegespräch
Der erste Termin ist ein ausführliches Anamnesegespräch und findet ohne Kind statt.
Auf Grund der ganzheitlichen Sichtweise der Ergotherapie werden nicht nur die aktuellen Schwierigkeiten des Kindes besprochen: Fast alle Informationen können für die Therapieplanung relevant sein, u.a. die allgemeine Entwicklung, medizinische Vorgeschichte, die Familienkonstellation und das soziale Umfeld, die Situation in Kindergarten oder Schule, die individuellen Interessen und Talente des Kindes usw. Anhand strukturierter Fragebögen sammle ich im Erstgespräch daher soviele Informationen wie möglich, damit ich die ergotherapeutische Begutachtung individuell auf Ihr Kind zuschneiden kann.
Ergotherapeutische Begutachtung
Die Begutachtung ist umfangreich und nimmt zwei Termine in Anspruch. Je nach Diagnose und Fragestellung kommen dabei unterschiedliche Befundungsinstrumente zum Einsatz, z.B. klinische Beobachtungen, standardisierte Tests (M-ABC 2, FEW-3, VMI etc.) sowie Beobachtungen im freien und gelenkten Spiel. Dank dieser umfassenden Begutachtung zu Beginn erhalte ich ein detailliertes Gesamtbild zum Entwicklungsstand des Kindes, welches als Basis dient für die Therapieplanung und Elternberatung.
Befundbesprechung und Beratung
Der 4. Termin ist daher wieder ein Elterngespräch ohne Kind, bei dem wir die Ergebnisse der Begutachtung ausführlich besprechen und gemeinsam die Therapieziele definieren. Außerdem erhalten Sie von mir Tipps und Fördervorschläge für zuhause.
Therapiebeginn
Ab dem 5. Termin startet die eigentliche Ergotherapie mit dem Kind. Diese findet üblicherweise 1x pro Woche immer zum selben Termin statt.
Kosten und Refundierung
Nach dem 5. bzw. 10. Termin erhalten Sie von mir eine Honorarnote mit der Bitte um Überweisung.
Ich bin Wahltherapeutin ohne Kassenverträge und verrechne pro Termin 90 Euro. Nach jedem Therapieblock können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkassa einreichen und erhalten einen Teil der Kosten zurück.